Betriebliches Gesundheitsmanagement
MOTION eröffnet externen Unternehmen die Möglichkeit, Bewegungsanalyse und Schuhtechnik gezielt für ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement zu nutzen – für mehr Stabilität, weniger Beschwerden und gesunde Bewegung im Beruf.
Möchten Sie als Geschäftsführung oder BGM-Verantwortliche die Gesundheit Ihres Teams nachhaltig fördern? Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich, individuell und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
BGM Maßnahmen
Einlagen für Arbeitsschuhe
In vielen Unternehmen, vor allem in der Produktion, gehören Arbeitssicherheitsschuhe zur Pflichtausstattung. Doch leider sind diese nicht immer bequem – oft fehlt es an passgenauem Halt und optimaler Unterstützung.
Mit individuell angepassten Einlagen lässt sich der Tragekomfort deutlich steigern und zugleich die Körperstatik spürbar verbessern.
Wichtig: Nicht jede Einlage darf in jeden Sicherheitsschuh! Bei Einlagen für Arbeitsschuhe müssen die Vorgaben der sogenannten EG-Baumusterprüfung (z. B. ESD-Tauglichkeit) eingehalten werden – ansonsten riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
Wir vermessen, beraten und versorgen Ihre Mitarbeitenden fachgerecht und konform zur DGUV-Regel 112-191 mit den passenden Einlagen für das jeweilige Sicherheitsschuh-Modell.
Einlagen für Sicherheitsschuhe Kostenübernahme
Für orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen sind nicht die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Hier kommen – abhängig vom Einzelfall – oft die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit als Kostenträger infrage. Tragen Sie Ihre Einlagen jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist Ihr Kostenträger die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.
Unser Fahrplan für Sie, um schnellstmöglich an Ihre individuellen Einlagen zu kommen:
- Arbeitgeber ansprechen: Einige Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitenden die Einlagen für Sicherheitsschuhe im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Fragen lohnt sich also – Fordern Sie einfach ein Angebot für die Einlagen von uns an.
- Kostenträger ermitteln: Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht, richtet sich der zuständige Kostenträger nach der Dauer Ihrer Berufstätigkeit (siehe unten).
- Genehmigung: Wir erhalten keine Infos darüber, ob Ihre Sicherheitsschuh-Einlagen vom Kostenträger genehmigt wurden. Daher ist es wichtig, dass Sie uns sofort Bescheid geben!
- Fertigung: Sobald die Genehmigung vorliegt, fertigen wir Ihre individuellen Einlagen – zertifiziert nach Baumusterprüfung für Ihre Sicherheitsschuhe. Das dauert ca. 1–2 Wochen.
- Abholung & Anpassung: Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihre Sicherheitsschuhe mit, damit wir die Einlagen perfekt einpassen können.
Über 15 Jahre berufstätig: Deutsche Rentenversicherung
Wenn Sie mindestens 15 Jahre berufstätig sind, kann die Deutsche Rentenversicherung die Kosten übernehmen. Dazu benötigen Sie:
- eine Verordnung/ein Rezept Ihres Orthopädiefacharztes über orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuh
- Fotos sowie Druckbilder von Ihren Füßen (werden von uns genommen)
- die Anträge G0100 und G0133 der Deutschen Rentenversicherung
- eine „Notwendigkeitsbescheinigung (G0134) zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber
Geben Sie die ausgefüllten Formulare bei uns ab – wir reichen alles zusammen mit einem Kostenvoranschlag für Sie ein.
Für eine Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren benötigen Sie lediglich ein Rezept Ihres Hausarztes und den Antrag G0135.
Unter 15 Jahre berufstätig: Agentur für Arbeit
Sind Sie weniger als 15 Jahre berufstätig, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Für die Beantragung benötigen Sie:
- eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes über orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
- das ausgefüllte, formlose Anschreiben vom Arbeitsamt
- einen Kostenvoranschlag über die maßgefertigten Einlagen von uns
Alle Unterlagen reichen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur ein (je nach Landkreis).
Bitte beachten Sie: Tragen Sie Ihre Einlagen aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist Ihr Kostenträger die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft!